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März 2024

Stromsteuerrückerstattung zum 01.01.2024 neu geregelt

19.03.2024

Steuerbefreiung für selbstgenutzten Strom weiterhin möglich

Zum 1. Januar 2024 ist die Steuerbegünstigung für die Eigenstromnutzung bei Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung größer 2 MW gestrichen worden. Hintergrund ist eine Änderung des europäischen Beihilferechts und in diesem Zuge das Stromsteuergesetz (StromStG). Grundsätzlich ist nun der gesamte selbsterzeugte Strom zu versteuern, auch der Teil, der vom Produzenten selbst genutzt wird. Eine Entlastung über die Jahressteuermeldung ist so nicht mehr möglich. Auch über den Nachweis eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines alternativen Systems gemäß SpaEfV kann die Stromsteuer nicht mehr erstattet werden, da der zugrunde liegende § 10 StrStG ersatzlos gestrichen wurde....

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